Mit 15. November 0 Uhr beginnt ein Lockdown für nicht geimpfte und nicht genesene Personen. 2G gilt dann im gesamten Kunst- und Kulturbereich. Diese Maßnahme ist vorerst bis 24. November befristet. In NÖ gilt voraussichtlich ab 17. oder 18. November darüber hinaus unter anderem im Bereich Kunst und Kultur eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen. Für alle jene, die den 2G-Nachweis nicht erbringen können, bedeutet das unter anderem folgendes: Das Haus darf nur für Grundversorgungen verlassen werden, wie Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken, Post, Banken, Trafiken, Tankstellen. Das Teilnehmen an Veranstaltungen wird ausnahmslos untersagt. Darunter fallen Kulturevents, Museen, Ausstellungen und Bibliotheken, aber auch Hochzeits-, Geburtstags- und Jubiläumsfeiern sowie Gelegenheitsmärkte.

Hier können Sie die Regelungen nachlesen:

Rahmenbedingungen für Veranstalter/Innen
https://www.kulturvernetzung.at/de/empfehlungen/
https://www.service-freiwillige.at/
https://www.igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot

Rahmenbedingungen zu Covid19-Maßnahmen können sich sehr rasch ändern.
Bitte verfolgen Sie permanent alle Medien-Berichte zum Thema.

Herzlichst
Ihr Viertelfestival NÖ Team